Der Effizienz-Check dient dazu, Energie-Einsparmöglichkeiten aufgrund ungünstiger Einstellungen oder auch energieverzehrender Anlagekomponenten aufzuzeiegen. Ziel ist es, festzustellen, ob ihre Anlage durch veränderbare Einstellungen oder den geringinvestiven Austausch von Komponenten Energie ( Strom- und Gas) einsparen Kann, um für Sie Kosten und bundesweit den Erdgasverbrauch zu minimieren . h t

Andreas Bouten

Schornsteinfegermeister

Ofen und Kaminbauer HWO 7a

Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 


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Energienews


13.08.2020

Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. November 2020 in Kraft

Das Gebäudeenergiegesetz, das im Juni vom Bundestag verabschiedet wurde, ist Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit kann es zum 1. November in Kraft treten.

Das Gesetz führt Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einem Gesamtwerk zusammen.  Die Anforderungen an Gebäude wurden dabei nicht verschärft. Es gibt jedoch einige Neuerungen, unter anderem zur Berücksichtigung Erneuerbaren Energien bei der Bilanzierung. Ein Verbot des Einbaus von Ölheizungen ist nicht enthalten. Neu installierte Ölheizungen müssen aber ab 2026 mit Energien aus Erneuerbaren Energien kombiniert werden. Neu ist  unter anderem auch verpflichtende Energieberatung in einigen Fällen. Hier haben Vertreter der  Energieberaterverbände GIH und DEN im Sommertalk des Gebäude-Energieberater gefordert, dass die Anforderung der „kostenlosen Beratung“ in Durchführungsbestimmungen möglichst einheitlich für alle Bundesländer und so formuliert wird, dass klar ist, dass weder freie Energieberaterinnen und Energieberater noch Architekten und Ingenieure kostenlose Leistungen erbringen können und wollen. Eine in einer vorherigen Fassung des Gesetzes Einschränkung auf Beratung nur durch Verbraucherzentralen ist in der finalen Variante nicht mehr enthalten. pgl




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater