Andreas Bouten

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Energienews


28.01.2019

Deneff: GEG-Entwurf von Grund auf überarbeiten

Statt einer Vereinfachung drohe mit dem neuen GEG bei einer Umsetzung des Entwurfs ein Bürokratiezuwachs, der neue Rechtsunsicherheiten für die Energieeffizienzbranche schaffe. Der Entwurf verletze sogar den Koalitionsvertrag, da er entgegen dortiger Festlegungen hinter das bisherige Anforderungsniveau zurückfalle. Zudem enthalte er zahlreiche Schlupflöcher und schüre neue Zielkonflikte, so die Deneff. Das Gesetz soll noch im Januar im Bundeskabinett beschlossen werden.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff: „Die Zeit drängt, um nicht wieder zusätzliche Jahre für den Klimaschutz zu verlieren. Denn in dieser Form droht das Gesetz zum Bumerang zu werden: Das GEG fällt hinter die von der EU geforderten wirtschaftlich optimalen Standards für Neubauten zurück. Die Bewohner zahlen dann mehr Heizkosten als nötig. Dem Klimaschutz erweist die Bundesregierung so einen Bärendienst. Die Innovationsklausel ist eine reine Schummelklausel. Ein weiterer Schummelbonus, der die Anrechnung von zusätzlichem PV-Strom erlauben soll, schwächt die Effizienzanforderungen weiter ab und stellt fossile Systeme sogar besser als erneuerbare. Dass nicht einmal mehr eine Vorbildrolle der öffentlichen Hand geplant ist, setzt dem Ganzen die Krone auf.“

Besonders kritisiert die Deneff die sogenannte Innovationsklausel. Die Umstellung der Anforderungen von Primärenergiebedarf und Gebäudehülle auf CO2 sei weder innovations- noch zukunftsweisend, da lediglich die Bezugsgröße geändert würde. So schaffe man mehr Bürokratie ohne energie- und klimapolitischen Nutzen. Denn eine schlüssige Begründung für den durch sie entstehenden zusätzlichen Vollzugsaufwand für Bundesländer und Bauämter bliebe der Entwurf schuldig.

Am Ende drohe sogar ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission: In der EU-Gebäuderichtlinie ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten spätestens 2019 die Definition eines „Nahe-Nullenergiegebäudes“ als Neubaustandard nach Brüssel melden müssen. Da es alles andere als absehbar sei, ob die EU-Kommission das ambitionslose Anforderungsniveau im neuen GEG in diesem Sinne akzeptieren wird, müsse man sich auf schlechte Nachrichten aus Brüssel gefasst machen, so der Verband.

Die vollständige Stellungnahme steht hier: www.deneff.org/inhalte/positionen




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